Kanalbetrieb

Jeder Netzbetreiber ist gesetzlich dazu verpflichtet an Abwasseranlagen regelmäßig Überwachungs- und Instandhaltungsarbeiten durchzuführen. In NRW liegt hierzu eine Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen (SüwVO Abwasser NRW) vor. Die Verordnung regelt die Selbstüberwachung.

Aufgabenfelder

  • Inspektion und Dichtheitsprüfung
  • Intervallplanung von Kanalreinigung und TV-Befahrungen
  • Kanalkatastererfassung und Bewertung
  • Kanalbetrieb und Verwaltung gemäß Süw VO Abw
  • Dienst- und Betriebsanweisungen
  • Kanalverwaltung einschl. Datenerfassung und -fortschreibung
  • Vermögensbewertung von Abwasseranlagen