Jeder Netzbetreiber ist gesetzlich dazu verpflichtet an Abwasseranlagen regelmäßig Überwachungs- und Instandhaltungsarbeiten durchzuführen. In NRW liegt hierzu eine Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen (SüwVO Abwasser NRW) vor. Die Verordnung regelt die Selbstüberwachung.
Aufgabenfelder
- Inspektion und Dichtheitsprüfung
- Intervallplanung von Kanalreinigung und TV-Befahrungen
- Kanalkatastererfassung und Bewertung
- Kanalbetrieb und Verwaltung gemäß Süw VO Abw
- Dienst- und Betriebsanweisungen
- Kanalverwaltung einschl. Datenerfassung und -fortschreibung
- Vermögensbewertung von Abwasseranlagen