Jeder Netzbetreiber ist gesetzlich dazu verpflichtet an Abwasseranlagen regelmäßig Überwachungs- und Instandhaltungsarbeiten durchzuführen. In NRW liegt hierzu eine Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen (SüwVO Abwasser NRW) vor. Die Verordnung regelt die Selbstüberwachung.
Aufgabenfelder
- Inspektion und Dichtheitsprüfung
 - Intervallplanung von Kanalreinigung und TV-Befahrungen
 - Kanalkatastererfassung und Bewertung
 - Kanalbetrieb und Verwaltung gemäß Süw VO Abw
 - Dienst- und Betriebsanweisungen
 - Kanalverwaltung einschl. Datenerfassung und -fortschreibung
 - Vermögensbewertung von Abwasseranlagen
 








